Schiewerling: „Wir werden mit dem neuen Bundesteilhabegesetz einen entscheidenden Richtungswechsel in der Teilhabepolitik einleiten. Im Fokus steht dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Sie sollen die Möglichkeit auf das höchstmögliche Maß an Selbstbestimmung bekommen“.
„So weit so gut, doch derartige großspurige Ankündigungen hat man in der jüngeren Vergangenheit öfters gehört“, so Dominik Peter (Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes).
Was wird geändert bzw. was wird kommen?
- POSITIV: Kommunen werden ab dem Jahr 2018 mit fünf Milliarden Euro pro Jahr finanziell entlastet. Diese Bundesunterstützung soll dann auch tatsächlich den Kommunen zu Gute kommen und nicht zur Deckung von Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz dienen
- POSITIV: Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30 000 Euro haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens gedeckelt ist.
- POSITIV: Das Sparvermögen von heute 2.600 Euro wird zunächst auf 25 000 Euro, danach auf 50 000 Euro angehoben. Bei Ehen und Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von Zuzahlungen befreit.
Schummer (CDU) meinte hierzu: „Es können mehr Menschen mit Behinderung – insbesondere mit einer psychischen Erkrankung – mit dem neuen ‚Budget für Arbeit‘ auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden. Eltern mit Behinderungen können künftig mit der sogenannten ‚Elternassistenz‘ ihre Kinder mit Unterstützung der Eingliederungshilfe großziehen. Unabhängige Beratungsstellen sollen neben bestehenden Angeboten geschaffen werden, um Menschen mit Behinderungen und ihre Familien bei Anträgen zu unterstützen. Außerdem sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe zudem bundesweit vergleichbar werden und nicht je nach Wohnort gewährt werden. Wer Kampagnen unterstützt, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachtet die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen. Sollten die Länder zustimmen, kann das neue Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.“
„Letztere Bemerkung hätte sich Schummer schenken können, denn ich bin felsenfest davon überzeugt, dass die Behindertenbewegung nur durch unseren Protest – unter anderem auch durch den tollen Protesttag am 04. Mai mit den 5.000 Demonstranten – diese Änderungen durchgefochten hat“, so Dominik Peter
Zudem berichtete Kobinett: „Der Vorrang der Hilfe zur Pflege bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens von Menschen mit hohem Assistenzbedarf, gegen den die Behindertenverbände Sturm liefen, ist anscheinend zurückgenommen worden und die Einkommensanrechnung sieht jetzt auch günstiger aus: Musste ein behinderter Mensch mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro nach den Bestimmungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. April 2016 noch ca. 1.440 Euro jährlich aus seinem Einkommen zuzahlen, so ist es den CDU-Sozialpolitikern anscheinend gelungen, diesen Betrag zu halbieren: Jetzt sind es nur noch 720 Euro (2 Prozent vom monatlichen Einkommen).
Dennoch bleiben wir von einer kompletten Umsetzung der UN-BRK noch weit entfernt.