Für geistig oder mehrfach behinderte Kinder soll der Besuch privater Spezialschulen in Mecklenburg-Vorpommern auch künftig kostenlos bleiben.
Seit dem Schuljahr 2013/14 erfolgt die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf veränderter Grundlage. Auslöser des neuen Verfahrens sind zwei Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald. Nach derzeitigem Erkenntnisstand wird etwa die Hälfte aller freien Schulen im Schuljahr 2013/14 nicht von mehr…
