„Ziel des Gesetzes muss die volle und wirksame Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen sein, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dafür müssen die Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herausgelöst und als Teilhabeleistung in mehr…
