Mario Czaja (CDU) ist seit dem 30.11.2011 Senator für Gesundheit und Soziales und damit auch zuständig für die Behindertenpolitik. Der 36jährige Berliner Versicherungskaufmann und Diplom-Betriebswirt (FH) kann auf vielfältige Erfahrungen in der Kommunalpolitik in Marzahn-Hellersdorf verweisen und ist seit 1999 Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus.
BBZ: Auf welche beruflichen und persönlichen Erfahrungen können Sie als für die Behindertenpolitik zuständiger Senator zurückgreifen?
Czaja: In zwölf Jahren Gesundheitspolitik gab es auch zahlreiche Schnittmengen zu behindertenpolitischen Themen, sodass ich im Abgeordnetenhaus viele Erfahrungen erlangen konnte. Auch auf persönlicher Ebene gibt es Berührungspunkte mit dem Themenfeld, da einige Familienmitglieder in der Pflege tätig sind. Dadurch stehen Aspekte wie Teilhabe und Barrierefreiheit oft auf der Tagesordnung.
BBZ: Welche Schwerpunkte setzen Sie auf dem Gebiet der Behindertenpolitik und was werden Sie anders machen, als Ihre Vorgängerin, Frau Bluhm?
Czaja: Ein Schwerpunkt wird die schrittweise weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin sein. Der bereits vorliegende Aktions- und Maßnahmenplan des Landes Berlin, in dessen Mittelpunkt die „Behindertenpolitischen Leitlinien“ stehen, bildet hierfür eine gute Grundlage. Allerdings gehe ich davon aus, dass es notwendig ist, auch koordinierende und kontrollierende Strukturen zu stärken bzw. zu schaffen.
Es ist mir wichtig, das gut ausdifferenzierte Berliner Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass das eingesetzte Geld auch tatsächlich da ankommt, wo es gebraucht wird. Angesichts knapper Ressourcen müssen Effizienz und Transparenz auch bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erhöht werden, um eine ausgewogene und gerechte Verteilung sicherzustellen.
BBZ: Wie werden Sie gewährleisten, dass politische Entscheidungen des Senates, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, an den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention gemessen und die Betroffenen stets einbezogen werden?
Czaja: Zunächst sehe ich mich natürlich als Senatsmitglied in der Pflicht, meine Arbeit an den Grundsätzen der Konvention auszurichten und auch die Vorlagen meiner Senatskolleginnen und -kollegen entsprechend zu beurteilen.
Die Beteiligung des Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben soll gewährleisten, dass die Interessen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden. Sein Bericht über Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen liefert regelmäßig wichtige Anregungen für die Arbeit des Senats. Durch die „Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderung“ in den Senatsverwaltungen soll die Einbeziehung Betroffener sichergestellt werden.
BBZ: Behindertenpolitik ist ein Querschnittsthema. Was können Sie tun, damit die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Senatsverwaltungen angemessen berücksichtigt werden?
Czaja: Eine Studie des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft 2011 zeigt, dass das Niveau der Berücksichtigung der Belange von Behinderten in den einzelnen Ressorts noch sehr unterschiedlich ist. Zugleich gibt die Studie eine Reihe von Empfehlungen, wie z. B. die Einführung einer „Checkliste Disability Mainstreaming“ analog des bereits im Senat angewandten Verfahrens des Gender-Checks. Diese Vorschläge lasse ich derzeit prüfen.
Wenn es um Gleichstellung geht, ist kontinuierliche und geduldige Überzeugungsarbeit notwendig.
BBZ: Der Berliner Fernsehturm, das Schloss Friedrichsfelde und viele andere öffentliche Gebäude sind trotz öffentlich geförderter Sanierungen nicht barrierefrei. Was können Sie dagegen tun?
Czaja: Ich habe vor, die 1992 beschlossenen „Leitlinien für ein barrierefreies Berlin“ innerhalb der nächsten zwei Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen weiter zu entwickeln und diese bis 2020 umzusetzen. Dazu werde ich die Mitwirkung anderer Senatsressorts einfordern, bei denen die Zuständigkeiten z. B. für die Umsetzung von konkreten Bauvorhaben, Verkehrsangelegenheiten etc. liegen.
BBZ: Welche Pläne haben Sie zur Entwicklung des Sonderfahrdienstes und der Mobilitätshilfsdienste?
Czaja: Der Sonderfahrdienst ist ein wichtiges Angebot für Menschen, die den Öffentlichen Personennahverkehr trotz seiner zunehmend barrierefreien Ausgestaltung nicht nutzen können. Dieser Dienst soll erhalten und gestärkt werden. Die Basisfinanzierung erfolgt in Form einer Zuwendung und ermöglicht so eine dauerhafte, regelmäßige und qualitativ hochwertige Leistungserbringung in allen Bezirken.
Die Mobilitätshilfedienste werden hingegen überwiegend von Helfern aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erbracht und sind dadurch von der Reduzierung der Beschäftigungsmaßnahmen im Land Berlin betroffen.
Mein Haus wird sich dafür stark machen, dass die Begleithilfen für ältere Menschen auch künftig in ausreichendem Umfang angeboten werden.
Interview von André Nowak (BBZ, 2012)
