Rückblick – Ausblick

15 Jahre Landesgleichberechtigungsgesetz. Gedanken von Sybille Volkholz

von: Berliner Behindertenzeitung

Das diesjährige Jubiläum nimmt die BBZ zum Anlass und lässt Protagonisten aus dieser Zeit zu Wort kommen. Zum Bereich „Schule, Kita & Bildung“ schreibt diesmal Frau Sybille Volkholz.

Volkholz-7

Zur Person: Frau Sybille Volkholz war von 1979-89 stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin, von März 1989 bis November 1990 Senatorin für Schule Berufsbildung und Sport in Berlin und Mitglied des Abgeordnetenhauses und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz sollte die rechtliche Stellung von Menschen mit Behinderungen und ihre Chancen auf soziale Teilhabe gestärkt werden. Für die Beurteilung dieses Gesetzes und seiner Wirkung gibt es kompetentere Personen. Ich will mich hier auf den Bereich der Chancen von Kindern mit Behinderungen in der Schule beschränken, zumal dies auch den Fachbeirat für die inklusive Schule in Berlin besonders beschäftigt.
Die rechtlichen Grundlagen für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern wurden bereits 1990 geschaffen. Mit der  damaligen Schulgesetznovelle erhielten die Grundschulen den Auftrag zur Förderung auch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Damit wurde das Stadium des Schulversuchs verlassen und die Eltern von Kindern mit Behinderungen erhielten das Recht zwischen Förder- und allgemeiner Schule zu wählen. Dies war ein erster entscheidender Schritt, um die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen zu fördern. Für die Sekundarstufe wurde der entsprechende Auftrag mit der Schulgesetzänderung 2004 festgelegt ebenso wie der Vorrang der Integration für die Unterrichtung von Kindern mit Behinderungen.

 

In Berlin hat die gemeinsame Erziehung in der Schule damit schon eine mehr als 20 Jahre alte Tradition und heute werden über die Hälfte aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam in Regelschulen unterrichtet. Damit ist Berlin neben Schleswig-Holstein und Bremen führend im Verhältnis zu anderen Bundesländern. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 24%.

 

Dies ist zwar erfreulich, aber kein Grund, sich zufrieden zurück zu lehnen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Verpflichtung für alle Staaten gewachsen, die Chancen zur sozialen Teilhabe von behinderten Menschen erheblich zu verbessern. Berlin nimmt diesen Auftrag ernst. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat im Februar 2011 ein Konzept zur Umsetzung der Konvention im Schulbereich vorgelegt. Nach sehr kontroverser Debatte wurde ein Beirat einberufen mit der Aufgabe, Empfehlungen zur Überarbeitung des Konzepts zu geben. Dies ist im März 2013 erfolgt. Ergebnis ist die Einrichtung einer Projektgruppe Inklusion in der Senatsverwaltung, die nun sukzessive daran arbeitet, dass die Berliner Schulen besser in die Lage versetzt werden, inklusiv zu arbeiten. Diese Arbeit wird von einem  Fachbeirat begleitet.

 

Der Schwerpunkt der Arbeit in den nächsten Jahren wird darauf liegen, dass in den Berliner Bezirken Beratungs- und Unterstützungszentren eingerichtet werden. Diese sollen aktiv dazu beitragen, dass sich mehr Schulen für die Inklusion öffnen und die Entwicklung von der Integration zur Inklusion in Berlin weitergeht. Sie sollen auch für die Beratung von Eltern da sein.

Lehrkräfte sollen fortgebildet werden und die Qualifizierung auch mehr sonderpädagogische Kompetenz in die Regelschulen bringen.

Ziel ist es, dass alle Regelschulen bis zum Ende des Jahrzehnts in der Lage sind, Kinder mit Lernbehinderungen, emotional-sozialem Förderbedarf und mit Sprachbehinderungen selbstverständlich aufnehmen und fördern zu können. Für alle anderen Behinderungen sollen Schwerpunktschulen entstehen. In diesen werden jeweils mehrere Kinder mit gleichen  Behinderungen  gemeinsam mit nicht behinderten unterrichtet.

Um die Form der Inklusion gibt es immer wieder heftigen Streit, auch darum, ob nicht die Förderschulen einen besseren Schonraum für Kinder mit Behinderungen bieten. Empirisch finden sich zumindest für die Entwicklung der Leistungsfähigkeit mehr Belege für die gemeinsame Erziehung.

Inklusion bedeutet aber nicht, dass die Auflösung von Förderschulen mit der Brechstange betrieben wird. Es geht nicht um Erhalt oder Auflösung von Institutionen – es geht um eine Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern. Dazu muss die Regelschule in die Lage versetzt wird, alle Kinder  gleich welcher Herkunft bestmöglich zu fördern – auch die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Und dies ist nicht nur eine Aufgabe für die Schule.