So speziell wie nötig, so inklusiv wie möglich

von: Berliner Behindertenzeitung

Am Mittwoch unterzeichneten Johannes Pfeiffer für die Bundesagentur für Arbeit
(BA) sowie Michael Breitsameter und Walter Krug von der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Berufsbildungswerke (BAG BBW), einen neuen Rahmenvertrag. Dieser regelt u. a.
die Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke (BBW) und der Bundesagentur für
Arbeit z.B. bei der Qualitätssicherung von Maßnahmen für junge Menschen mit
Behinderung in Berufsbildungswerken.

Sowohl BA als auch BBW leisten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
wichtige Beiträge für einen inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie
unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, eine inklusive Ausbildung und
Beschäftigung zu realisieren. Mit dem neuen Rahmenvertrag bestätigen die BBW,
dass sie ihre Unterstützungsleistungen noch mehr an der individuellen Situation
der Menschen ausrichten werden. Berufsbildungswerke lassen sich damit an ihrer
Personenzentrierung, ihrer Teilhabe- und Ergebnisorientierung messen. 

Neben 26 Wochen Betriebspraktika wird die mit der Wirtschaft „Verzahnte
Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)“ zur vorrangigen Regelleistung.
Jungen Menschen soll durch besondere Wohnkonzepte ein selbständiges Leben in der
Nähe ihres sozialen Umfelds ermöglicht werden. Zudem werden sie auch nach dem
Abschluss der Maßnahme noch ein halbes Jahr weiter begleitet und betreut. 
	
BA und BAG BBW schaffen mit dem am 01.08.2015 in Kraft tretenden Rahmenvertrag
die Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Angebot der beruflichen
Rehabilitation. Ziel ist, dass die BBW zukünftig in ganz Deutschland für
Berufseinsteiger die gleiche Qualität der Leistungen erbringen.