Staatenbericht, Wohnsituation und Landesschulbeirat

Kurzprotokoll zur Sitzung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung am 2.7.2015

von: Berliner Behindertenzeitung

Nach seiner Konstituierung hat der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung seine Arbeit aufgenommen. Er will dabei seine bisher begonnenen Themen kontinuierlich weiter verfolgen, greift aber auch neue sowie aktuelle Themen auf.

Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK

In seiner ersten ordentlichen Sitzung in der 4. Amtsperiode am 2. Juli diesen Jahres hat sich der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung über die Ergebnisse der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention informiert und mögliche daraus resultierende Impulse für Berlin diskutiert.
Die Empfehlungen des Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention umfassen 62 Maßnahmen zu fast allen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention. Es werden dabei staatliche Stellen auf allen Ebenen in die Verpflichtung genommen. Ausdrücklich wird auch auf Landesebene Handlungsbedarf gesehen. U.a. wurde eingefordert, angemessene Vorkehrungen als durchsetzbares Recht zu verankern, um damit dem Anspruch auf angemessene Vorkehrungen zum Durchbruch zu verhelfen. Barrierefreiheit sollte auch im Privatsektor sowie bei Rundfunkanstalten zum Thema gemacht werden. Besondere Beachtung fand auch das Verbot von Zwangsunterbringungen sowie die menschenrechtsbasierte Überprüfung psychiatrischer Dienstleistungen und der Gewaltschutz in Einrichtungen (Artikel 14 und 15 der UN-BRK).

Zu der Empfehlung, eine umfassende, wirksame und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Strategie aufzustellen, um in allen öffentlichen und privaten Umfeldern den wirksamen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu gewährleisten, wurde sogar ein Bericht zu den getroffenen Maßnahmen in einem Jahr eingefordert.

In diesem Zusammenhang wurde aus dem Gremium der Berliner Aktionsplan und seine Umsetzung angesprochen. Einen wesentlichen Teil bilden hier die “10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN – BRK bis zum Jahr 2020“, die gerade eine Konkretisierung per Senatsbeschluss erfahren haben. Diese sollen in der nächsten Sitzung des Landesbeirates zum Thema gemacht und mit der zuständigen Senatsverwaltung diskutiert werden.

barrier-77491 KopieWohnsituation schwerstmehrfachbehinderter Menschen

Zur Thematik „Mangel an stationären Wohnheimplätzen für schwerstmehrfach-
behinderte Menschen in Berlin“ aus der vergangenen Amtsperiode war man im Gremium übereingekommen, schnell mittelfristige Lösungen finden zu wollen und zu prüfen, wie bereits vorhandene Angebote, die z.T. vielleicht auch nicht hinreichend bekannt sind,  vernetzt werden können. Ziel ist es, eine verlässliche Übersicht über den gegenwärtigen Bedarf zu erhalten  und eine belastbare Prognose welcher Bedarf zukünftig zu erwarten ist. Der Staatssekretär für Soziales, Herr Gerstle, regte als Idee eine von Lotse zu moderierende gemeinsamen Runde an.
In Fortführung der besagten Thematik war für die Sitzung im Juli nun die Fürst Donnersmarck-Stiftung gebeten worden, ihr Modellprojekt „Wohnen mit Intensivbetreuung“ vorzustellen.
Von dieser wurde betont, dass die innovative Entwicklung u.a. von richtungsweisenden Wohnangeboten eine bedeutende Zielsetzung in der Arbeit der Fürst Donnersmarck-Stiftung sei.
Vor der Aussage des Artikel 19 der UN-BRK, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, fand im Gremium eine sehr kontroverse Diskussion statt. Die Gäste sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, dass die vorgestellte Wohnsituation nicht den Vorstellungen der betroffenen Menschen entspricht. Andererseits wurde eine Verbesserung gegenüber einer stationären Unterbringung eingeräumt, und dass das vorgestellte Projekt seine Berechtigung als eine Übergangslösung findet.
Das Thema „Wohnsituation schwerstmehrfachbehinderter Menschen“ wird u.a. auch in der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales weiter verfolgt werden.

Zusammenarbeit mit dem Landesschulbeirat

Ein wichtiges Anliegen ist dem Landesbeirat, sich mit anderen Gremien auszutauschen und zu vernetzen. So wurden und werden Mitglieder des Landesbeirats per Beschluss zur Mitarbeit in verschiedensten Bereichen entsandt. Als ein Beispiel sei hier die Zusammenarbeit mit dem Landesschulbeirat (LSB) erwähnt, zu dem in der Sitzung im Juli über Entsendungen beraten wurde. Im Vorfeld gab es auf Seiten des LSB bereits einen Beschluss zur Zusammenarbeit. Zunächst soll einer Vertretung ein Gastrecht in den Sitzungen eingeräumt und dann zu gegebener Zeit eine mögliche gesetzliche Verankerung der Mitgliedschaft in den jeweiligen Gremien geprüft werden.
Erste Kontakte zwischen Vertretern der beiden Landesbeiräte gab es bereits durch den Beirat Inklusion sowie den jetzigen Fachbeirat Inklusion.
Durch eine Mitarbeit im LSB ist man zukünftig in einem Regelgremium kontinuierlich vertreten und könnte so das Thema Bildung für behinderte Kinder und Jugendliche nicht nur in temporären Arbeitsgruppen einbringen.