Gesetzliche Regelungen für die Teilhabe behinderter Menschen sind im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig. Bis Mitte 2015 soll das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Mischen Sie mit und treten Sie mit uns dafür ein, dass wir ein gutes Bundesteilhabegestz bekommen, das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Kernpunkte für gutes Bundesteilhabegesetz
Nachdem von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen versprochen wurde, dass das Bundesteilhabegesetz Mitte 2016 verabschiedet werden soll, haben die Verbände, die die Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, Kernpunkte für ein gutes Bundesteilhabegesetz formuliert. Damit soll nun die inhaltliche Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes voran getrieben werden.
Die Kernpunkte sollen nun genutzt werden, um die verschiedenen Akteure, die für die Schaffung des Bundesteilhabegesetzes verantwortlich sind, mit den konkreten Vorschlägen zu konfrontieren und deren Stellungnahmen hierzu einzuholen. Diese sollen im weiteren Verlauf der Kampagne dokumentiert werden. Besonders wichtig sind dabei die Bundestagsabgeordneten und dabei vor allem die Mitglieder des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. Dabei wäre es ideal, wenn diese aus ihren Wahlkreisen heraus von behinderten Menschen, ihren Partnerinnen und Partnern und Angehörigen auf deren Meinung zu den Kernpunkten für das Bundesteilhabegesetz angesprochen werden.
Da auch der Bundesrat dem Bundesteilhabegesetz zustimmen muss, ist es auch wichtig, bei den Landesregierungen, dabei insbesondere bei den Sozial- und JugendministerInnen, und bei den Landtagsabgeordneten für die Unterstützung der Kernpunkte zu werben.
Link zu den Kernpunkten für ein gutes Bundesteilhabegesetz ![]()
Für die Zusendung konkreter Rückmeldungen der verschiedenen Akteure an die Kampagnenkoordination unter folgender Adresse bedanken wir uns.
NETZWERK ARTIKEL 3
Ottmar Miles-Paul
Samuel-Beckett-Anlage 6
34119 Kassel
E-Mail: info@teilhabegesetz.org
