Die Aachener SPD-Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt ist alarmiert von den Plänen des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe für ein drittes Pflegestärkungsgesetz: „Die Neuregelung von Wohneinrichtungen darf nicht zu Kürzungen von Leistungen für Menschen mit Behinderung führen! Nachdem Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, bereits von Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind, will die Bundesregierung diese Diskriminierung auch noch auf eine Vielzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausweiten. Das ist inakzeptabel!“, kritisierte Schmidt die Vorgänge scharf.
„Pflegebefürftige Menschen mit Behinderung zahlen Beiträge wie alle anderen auch, sie müssen daher auch die gleichen Leistungen bekommen, ganz egal, wo sie leben. Die Menschen mit Behinderung sind empört und erwarten, dass Bundesminister Gröhe diese Diskriminierung umgehend rückgängig macht!“ so Schmidt.
Das Pflegestärkungsgesetz III sieht in dem in dieser Woche veröffentlichten Kabinettsentwurf vor, dass Menschen mit Behinderung, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, künftig nur noch 266 Euro statt wie bisher bis zu 1612 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen.