Ein hochgradig schwerhöriger Mann verklagte seine Krankenkasse zur Übernahme der über den Festbetrag hinausgehenden Mehrkosten für eine Hörgeräteversorgung. Das Sozialgericht Aachen verurteilte die Krankenkasse zur Übernahme der Mehrkosten, obwohl eine zuzahlungsfreie Hörgeräteversorgung beim Sprachtest des Akustikers kaum schlechter abgeschnitten hatte.
In seiner Begründung relativiert das Gericht die Bedeutung objektiver Messergebnisse. Der geladene Hörgeräteakustiker sagte u.a., dass sich im Messlabor nicht feststellen lasse, mit welchem Hörgerät der beeinträchtigte Mensch in großen Räumen bzw. bei störenden Umgebungsgeräuschen besser hören könne. Außerdem hatte der Kläger mit einem Hörtagebuch eine wesentliche Grundlage dafür geschaffen, den von ihm subjektiv empfundenen Unterschied glaubhaft nachvollziehbar zu machen.
Das vollständige Urteil finden Sie in REHADAT-Recht mit dem Aktenzeichen S 13 KR 315/14.
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