Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, die Kommunen über eine Reform
der Eingliederungshilfe um 5 Mrd. Euro zu entlasten. Innerhalb der Koalition wurde nun jedoch entschieden, die Entlastung der Kommunen auf anderem Wege als über das Bundesteilhabegesetz sicherzustellen. Neben der finanziellen Entlastung ist ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessert wird. Um dies zu erreichen, müssen die Finanzierungsfragen im Sinne der Betroffenen gelöst werden.
Dazu erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena
Bentele: „Auch wenn die Koalition jetzt entschieden hat, die Entlastung der
Kommunen auf anderem Wege zu erreichen, bleibt es dabei: Das
Bundesteilhabegesetz muss spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderung
bringen. Das verspricht der Koalitionsvertrag und dazu hat sich Deutschland
durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits im Jahr 2009
verpflichtet. Ich setze mich daher unvermindert dafür ein, dass es auch für
Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf normal wird, frei zu entscheiden,
wo sie wohnen, wo sie arbeiten und mit wem sie ihre Zeit verbringen. Das Wunsch-
und Wahlrecht darf nicht gefährdet werden.“
Es müsse jetzt mit Elan weitergehen, so die Beauftragte. Das Bundesteilhabegesetz sei eines der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode. Bei der Ausgestaltung müssten
sich nun alle Beteiligten darauf konzentrieren, die Selbstbestimmung von
Menschen mit Behinderung entscheidend zu stärken. „Ich danke daher auch der
Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles, für ihren entschiedenen Einsatz für ein
modernes und transparentes Teilhabesystem,“ betont die Beauftragte.
„Ich sage ganz klar: Ein modernes Teilhaberecht gibt es nicht zum Nulltarif! Daher
geht mein Einsatz jetzt dahin, dass wir sicherstellen, dass Finanzierungsfragen
innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens im Sinne der Menschen mit Behinderung
geklärt werden. Außerdem gilt: Die Kommunen stehen weiterhin in der Pflicht, bei
der Umsetzung des Zieles ,Raus aus dem Fürsorgesystem hin zu selbstbestimmt
leben‘ aktiv und engagiert mitzuhelfen“, so die Beauftragte abschließend.

