Der heiße August hat es wieder gezeigt: Gegen hohe Temperaturen hilft viel trinken. Der Getränkeverbrauch steigt deutlich an. Aber was reinkommt, muss auch wieder heraus. Doch wo ist sie denn, die nächste Toilette?
Hat man sie gefunden, heißt das noch lange nicht, dass sie behindertengerecht ist. Denn in Berlin gibt es im öffentlichen Raum lediglich rund 160 City-Toiletten, die allesamt barrierefrei sind.
Wohl dem also, der ein Einkaufszentrum in der Nähe kennt und dessen Not ihn noch bis dorthin gelangen lässt. Denn dort gibt es auf jeden Fall öffentliche Toiletten. Auch große Supermärkte wie real, Kaufland und teilweise Edeka mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter haben eine öffentliche Toilette. Ab dieser Größe sind sie vorgeschrieben.
Das soll sich mit der neuen Bauordnung ändern. SPD und CDU sind sich im wesentlichen darüber einig, dass zukünftig alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 300 Quadratmetern Verkaufsfläche eine öffentliche Toilette haben müssen. Das soll für alle Neubauten gelten.
Für bestehende Einzelhandelsgeschäfte würde eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten. Danach bräuchten sie aber auch nur dann eine öffentliche Toilette einbauen, wenn es baulich überhaupt möglich ist. Es lässt sich jetzt schon annehmen, dass sich viele Geschäfte auf diese Position zurückziehen werden.
Aber immerhin, die Supermärkte wie REWE, Edeka und Kaisers beispielsweise müssten solche Örtlichkeiten haben, sofern sie nicht schon vorhanden sind. Das wäre auch gar nicht so schwierig, der Wasseranschluss beispielsweise wäre ja schon vorhanden. Die Dichte der öffentlichen Toiletten im Stadtbild würde auf jeden Fall deutlich zunehmen.
Zur Zeit ist die Einrichtung einer öffentlichen Toilette in Geschäften mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche eine freiwillige Angelegenheit. Das wird sich ab 2016 ändern. Dann wird die neue Bauordnung in Kraft treten. Diese Regelung wird berlinweit gelten und hat bindenden Charakter. Aus Apellen werden dann handfeste gesetzliche Forderungen, deren Umsetzung einklagbar sind.
Der Einzelhandelsverband legte bereits sein Veto ein. Mit dieser Festlegung kämen riesige Kosten auf den Einzelhandel zu. Vielleicht sollte man den einen oder anderen Einzelhändler zu den Touristikern zum Praktikum schicken. Die haben nämlich schon vor einiger Zeit erkannt, wie geschäftsfördernd es ist, sich auf eine zunehmend alternde Gesellschaft einzustellen.
Während sich hier die Vorschriften verschärfen werden, wurden sie bereits vor einigen Jahren für die Gastronomie gelockert. Die Gaststättenverordnung von 2005 hob die Toilettenpflicht für Gaststätten auf, wenn sie eine Größe von maximal 50 Quadratmetern und höchstens zehn Sitzplätze haben. Diese Gastronomiebetriebe müssen lediglich ein Schild am Eingang haben, aus dem hervorgeht, dass sie keine Toilette haben. Lesen Sie dazu auch auf Seite 5.
Verschärfte Toilettenvorschrift
von: Dominik Peter