Mit dem geplanten Hospiz- und Palliativgesetz will die Bundesregierung die Hospiz- und Palliativversorgung stärken und so für ein flächendeckendes Angebot sorgen. Ziel ist es, dass alle Menschen auch in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt und begleitet werden – ganz egal, ob zuhause, im Pflege- heim oder in der Klinik. Mit dem Gesetz sollen beispielsweise Leistungsverbesserungen für Versicherte eingeführt werden. Sie erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen zur Hospiz- und Palliativversorgung. Zusätzlich können vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot zu Hilfen und Angeboten in der letzten Lebensphase anbieten. Das Hospiz- und Palliativgesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.
Versorgung am Lebensende
Das Kabinett hat den Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) sowie vorbereitende Regelungen für das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen.
von: Berliner Behindertenzeitung
