In der Anlage zu den zehn behindertenpolitischen Leitlinien des Senats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin ist unter anderem zu lesen, dass es bis zum Jahre 2013 eine Senatsvorlage für einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes geben soll. Auch fast zwei Jahre später ist eine entsprechende Initiative jedoch nicht zu erkennen und die 17. Wahlperiode endet bekanntlich im kommenden Jahr.
Freilich wurde die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle unter anderem mit der Evaluation des Landesgleichberechtigungsgesetzes im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt. Sie stellte bekanntlich das Ergebnis ihrer Arbeit im vergangenen Jahr vor. Auch wurden seit dieser Zeit diverse Arbeitsgruppen in den verschiedenen Fachressorts installiert. Aber etwas Handfestes, eben im Sinne der Vorgaben der zehn behindertenpolitischen Leitlinien, existiert bis zum heutigen Tage nicht. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales befasste sich das letzte Mal ausführlich am 3. Dezember 2012 (!) mit den Anforderungen an die lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zum Thema „Inklusive Schule“ führte das Parlament am 16. Oktober 2014 eine aktuelle Stunde durch. Im Anschluss daran fand im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie am 20. November 2014 eine Expertenanhörung statt. In dieser Anhörung sprach sich die Vorsitzende des von der Senatsschulverwaltung eingesetzten Inklusionsbeirates, die ehemalige Schulsenatorin Sybille Volkholz, für eine Abschaffung des Finanzvorbehaltes in § 37 des Berliner Schulgesetzes aus. In der diese Anhörung auswertenden Ausschusssitzung vom 12. Februar 2015 erklärte die Schulsenatorin Sandra Scheeres in Übereinstimmung mit der schulpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Hildegard Bentele, es sei nicht das politische Konzept, Förderzentren (gemeint sind Sonderschulen) zu schließen.
Fehlende Bekenntnisse
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt plant bekanntermaßen eine drastische Einschränkung der Regelungen in der Berliner Bauordnung zum barrierefreien Bauen. Auch in der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters, Michael Müller (SPD), vom 15. Januar 2015 war außer einem Bekenntnis zur Olympia-Bewerbung Berlins nicht viel Konkreteres zur Umsetzung der UN-BRK zu hören.
Es sollte daher die vornehmste Aufgabe des sich gerade neu konstituierenden Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen sein, den Senat an die längst überfällige Einlösung seines gegebenen Versprechens zu erinnern. Vielmehr sollten sich die Behindertenverbände und Initiativen daran machen, eigene Essentials für ein neues Landesgleichberechtigungsgesetz zu verabschieden. Diese könnten sein:
-Mindestens Beibehaltung des § 51 Berliner Bauordnung in seiner jetzigen Form;
-ein effektives Verbandsklagerecht;
-die Streichung des Finanzvorbehaltes in § 37 Berliner Schulgesetz;
-die rechtssichere Verankerung des Leistungskomplexes 32 sowie
-die Aufnahme einer Beteiligungsregelung, wie sie der Entwurf der UN-Monitoring-Stelle vorsieht.
Es gilt jedenfalls, die Gefahr abzuwenden, dass eine effektive Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird.
