Wahl des Landesbehindertenbeauftragten

Behindertenbeauftragter muss aus der Behindertenbewegung kommen!

von: Siegurd Seifert

Schneider

Die Amtsperiode des amtierenden Landesbehindertenbauftragten, Dr. Schneider, endet offiziell Ende Februar 2017.

Alle fünf Jahre wieder der gleiche Ärger: Das Landesgleichberechti-gungsgesetz (LGBG) verlangt vom Senat, im Einvernehmen mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung einen Landesbehinderten-beauftragten zu berufen. Vorgeschlagen wird er von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.

Zwei Perioden hatten wir den Landesbediensteten Dr. Jürgen Schneider. Das er aus der Verwaltung selbst kam, hatte sicherlich seine Vorteile, vor allem für den Senat selbst. Er hat seine zwei Amtszeiten mit besten Wissen und Gewissen durchgeführt. Dennoch, über die Grenzen eines Angestellten der Senatsverwaltung konnte auch er nicht springen. Wie sollte man auch auf Dauer gegen seinen Arbeitgeber opponieren.

Die Bundesregierung zeigt den Weg

Auf Bundesebene ist es das gleiche Spiel: Aus vermeintlichen Kompetenz- gründen war der Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Bundesregierung immer ein Parlamentarier ge- wesen. Man erhoffte sich ein stärkeres Durchsetzungsver- mögen gegenüber Ämter und Behörden.

Nach der letzten Bun- destagswahl geschah das Unglaubliche: Der bisherige Bundesbehinderten- beauftragte Hubert Hüppe trat nicht mehr an und man entschied sich für die Nicht-parlamentarierin, aber sehr engagierte behinderte Ve- rena Bentele. Ganz bewusst entschied sich die Regierung Merkel für einen Menschen mit Behinderung, hielt dieses Merkmal für entscheidender als die Zugehörigkeit zum Parlament.

In Berlin ist die Aufgabe und das notwendige Profil klar definiert. Ein achtseitiger Katalog legt fest, was ein Landesbehindertenbeauftragter leisten können muss. Von Fachkompetenzen ist da die Rede, die eine genaue Kenntnis der Verwaltungsstrukturen, des Sozialrechts und des Verwal- tungsrechts einschließt. Also doch eine Frau oder Mann aus den Reihen der Verwaltung selbst? Aber wenn man genau hinsieht, wer sollte diese Strukturen besser kennen, als ein behinderter Mensch, der jeden Tag damit konfrontiert wird? Nicht der Mitarbeiter einer Senatsverwaltung. Aus dieser Perspektive kennt man die andere Seite nur aus der Beobachterposition.

Belastbar muss der oder die Kandidatin sein, steht da. Doch wer sich einmal einen ganzen Tag im Rollstuhl oder blind durch die Stadt bewegt hat, fragt nicht mehr nach Belastung.

Neuer Senat, neue Chance?

Der alte Senat ist abgewählt worden, ein neuer Senat ist zu bilden. Das ist sicher eine Chance, vieles besser anzupacken, als es verlassen wurde. Mit dem neuen Senat ist der Landesbehindertenbeirat neu zu berufen (dies ist falsch, es wird kein neuer Beirat berufen, dies geschah vor einigen Monaten bereits) und vielleicht lassen sich auch die Gespräche über einen neuen Landesbehindertenbeauftragten neu verhandeln. Bei einer Verhandlung mit Ex-Senator Czaja auf Augenhöhe sollte beispielsweise der Vorsitzende des Landesbehindertenbeirats mit seiner Geschäftsführerin teilnehmen. Sie habe besondere Kompetenz in Verwaltungsfragen. Die ist aber nicht gefordert, sondern Kompezenz als behinderter Mensch. Der neue Senat wird sich auch daran messen lassen müssen, wie er behinderte Menschen einbezieht.

Neuer Senat, neue Chance?

Der alte Senat ist abgewählt worden, ein neuer Senat ist zu bilden. Das ist sicher eine Chance, vieles besser anzupacken, als es verlassen wurde. Die Findung eines neuen Landesbehindertenbeauftragten sollte daher Sache der neuen Senatorin bzw. des neuen Senators sein und nicht die des noch Senators Czaja. Vielleicht lassen sich dann auch in den Gesprächen über einen neuen Landesbehindertenbeauftragten die eigentlichen Anforderungen neu verhandeln. Diese Gespräche müssen auf Augenhöhe und im Einvernehmen stattfinden. Wie das Einvernehmen zwischen Senat und Landesbehindertenbeirat hergestellt werden kann, ist noch gänzlich offen. Der neue Senat wird sich dann auch daran messen lassen müssen, wie er behinderte Menschen einbezieht.

XXXXX     XXXX     XXXX    XXXXX     XXXX     XXXX    XXXXX     XXXX     XXXX

Zu dem Artikel erreichte die Redaktion folgende Mal mit dem Betreff: Toller Beitrag in der BBZ!

Lieber Herr Seifert,

nun habe ich gerade die frisch gedruckte BBZ in den Händen und als erstes Ihren „Leitartikel“ zur Besetzung des Lfb-Postens gelesen: Herzlichen Glückwunsch – das spricht mir voll aus dem Herzen, was Sie dort schreiben. Und auch wie Sie es schreiben …“….mit bestem Wissen und Gewissen…“ ;-)

Auch Ihren Beitrag zur 10 Jahre AGG Bentele Veranstaltung fand ich gelungen und informativ.

Meinen Sie, wir könnten Ihren Beitrag zur Besetzung des Landesbehindertenbeauftragten-Postens auch für unser Flaggschiff nutzen? (Anmerkung der Redaktion: Dies ist die Verbandszeitschrift der Landesverteidigung Lebenshilfe). Wir haben ja leider keine Mittel um hierfür etwas zu zahlen, möchten aber unbedingt in der nächsten Ausgabe auf diese derzeit laufenden wichtigen Ausschreibungen/Stellenbesetzungs-Verfahren hinweisen.

Ich denke, dass die meisten Menschen die es betrifft, keine Ahnung haben, dass da hinter (fast) verschlossenen Türen gerade die Landesbehindertenbeauftragte und die Patientenbeauftragte neu besetzt werden und die Mitsprache der Menschen, deren Interessen dort vertreten werden sollen, nicht bzw. viel zu wenig mit einbezogen werden.

Was meinen Sie?

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Müller

Antidiskriminierungsberatung

Alter oder Behinderung

 

ANZEIGE

————————————————————————————————————————————–

CoSa