Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das DIMR wurde im Jahr 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages als gemeinnütziger Verein gegründet. Das DIMR hat den Auftrag, über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland zu informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen beizutragen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (Monitoring-Stelle) ist seit ihrer Gründung im Jahr 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte mit Sitz in Berlin angesiedelt. Sie hat den gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK, Konvention) definierten Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK zu befördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland durch sämtliche staatliche Stellen zu überwachen (Artikel 33 Absatz 2 der UN-BRK). Die Monitoring-Stelle arbeitet politisch unabhängig.
Die Monitoring-Stelle ist seit Oktober 2012 im Rahmen des zuwendungsfinanzierten Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin beauftragt.
In diesem Rahmen führt die Monitoring-Stelle eine sogenannte Normenprüfung durch. Normenprüfung heißt, Änderungsbedarfe hinsichtlich des Rechts zu ermitteln; in diesem Zuge werden ausgewählte Rechtsgebiete des Landes Berlin am Maßstab der UN-BRK dahingehend geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehenden Regelungen anzupassen und weiterzuentwickeln. 2013 wurde der methodische Rahmen der Normenprüfung gesetzt und zwölf Rechtsgebiete des Berliner Landesrechts der Normenprüfung unterzogen. 2014 setzt die Monitoring-Stelle die Normenprüfung fort. Sie führt zudem Erörterungsrunden mit den für die geprüften Rechtsgebiete jeweils zuständigen Senatsverwaltungen durch. Dabei werden die von der Monitoring-Stelle erarbeiteten Änderungsbedarfe den Senatsverwaltungen im Einzelnen vorgestellt und diskutiert. Zu diesen Terminen werden Vorlagen in Form von Diskussionspapieren erstellt und gegebenenfalls veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass die Ergebnisse der Normenprüfung zur Berliner Bauordnung, welche am 8. Mai 2014 mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erörtert wurden, keinen Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben.
Anmerkung der Redaktion: „Diesen Umstand beklagte auch Dominik Peter, Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands e.V. anlässlich der Anhörung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: „Es kann nicht angehen, dass jährlich über 100.000 Euro für die Normenprüfung ausgegeben werden, aber die Verwaltung diesen Sachverstand nicht berücksichtigt.“
Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf die aus hiesiger Sicht wesentlichen Kritikpunkte an dem Änderungsentwurf. Im Übrigen wird auf die vorgelegten Ergebnisse der Normenprüfung der Berliner Bauordnung am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention verwiesen.
Die Monitoring-Stelle bedauert außerdem, dass entgegen der Vorgaben von Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK keine frühzeitige Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Erstellung des Entwurfes erfolgte und die Arbeitsgemeinschaft „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ nicht bereits im Planungsprozess beteiligt war.
Die komplette Stellungnahme der Monitoring-Stelle kann hier als PDF heruntergeladen werden: Stellungnahme_MSt_2014