Warum ausreichend eben nicht ausreichend ist

BBV lehnt Teile der Gesetzesvorlage zur Änderung der Bauordnung ab

von: Dominik Peter

WebDie derzeitige Regierungskoalition bestehend aus SPD und CDU plant gerade eine Änderung der Berliner Bauordnung. Hierzu hat der zuständige Senator, Andreas Geisel (SPD), einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sich nunmehr die Abgeordneten auseinandersetzen müssen. Der Berliner Behindertenverband (BBV) lehnt Teile der Gesetzesänderungen ab. In einer BBV-Stellungnahme begründet der BBV seine Kritik an dem Gesetzesentwurf.

  1. Im Paragraph 39 stehen in der alten Bauordnung detaillierte Angaben, wie groß eine Bewegungsfläche vor den Aufzügen sein muss. In diesem Fall 1,50 x 1,50. In der neuen Fassung soll nur noch folgender Satz stehen: „Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.“ Was jedoch Architekten und Bauträger als ausreichend betrachten, wird sicherlich nicht ausreichend sein, so die Meinung des BBV. Daher lehnt der BBV die Streichungen von Detailangaben kategorisch ab.

2. Die Bauordnung sieht keine Einführung von Bausachverständigen für barrierefreies Bauen vor. Obwohl dies in den gerade erst im Mai 2015 verabschiedeten „10 Behindertenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin“ unter Punkt zwei angekündigt wurde. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hatte die Einführung der Sachverständigen zudem im Rahmen einer Veranstaltung von Selbstaktiv wiederholt bekräftigt. Siehe hierzu Artikel „Klares Bekenntnis zu Bausachverständige für Barrierefreiheit“; BBZ-Ausgabe 11/2015.

3. Die beschränkte Anzahl an barrierefreien Wohnungen, wie sie der neue Paragraph 50 vorsieht (ein Drittel aller Wohnung), stellt keine ausreichende Versorgung des dringend benötigten Bedarfs sicher. Auch nicht mit einer Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wohnung ab dem 01.01.2020 (Hälfte aller Wohnungen). Der dadurch erzielte Bau barrierefreier Wohnungen – immerhin fehlen jetzt bereits über 41.000 barrierefreie Wohnungen in Berlin – wird im Hinblick auf den demografischen Wandeln, nicht ausreichen. Teilhabe im Sinne der UN-BRK wird damit zudem nicht sichergestellt.

Der BBV fordert daher alle Abgeordneten auf, Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen und ihrer Vorsorgepflicht für kommende Generationen gerecht zu werden.