Wohnen im Alter

von: Berliner Behindertenzeitung

old-peoples-home-63617Die veränderten Ansprüche an das Wohnen und die Erfordernisse der räumlichen Gestaltung des Wohnbereiches zeigen die mittlerweile zahlreichen Wohnalternativen, die den jeweils unterschiedlichen Bedürfnissen der Älteren gerecht werden.

Die Lebensqualität und persönliche Zufriedenheit des Menschen werden maßgeblich durch die Wohnung oder das eigene Heim sowie durch das unmittelbare Wohnumfeld mitbestimmt. Eine barrierefreie Einrichtung ermöglicht den Menschen mit Behinderung oder aber auch älteren Menschen die gefahrlose und selbstbestimmte Nutzung des Eigenheims.

Deshalb wird im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus die Errichtung von behinderungsgerechten Wohnungen gefördert. Auch aus der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX werden Wohnstätten finanziert, etwa für Werkstätten für behinderte Menschen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Angeboten zu Wohnformen und Betreuungskonzepten des Betreuten Wohnens. Barrierefreiheit ist inzwischen auch zum Gegenstand des Mietrechts geworden. Bei der Beschaffung, Erwerb oder bei Umbaumaßnahmen stehen den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Informationen und Beratungsstellen zur Verfügung.

Es gibt z. B. eine Checkliste über barrierefreie Wohnungen bei den Architektenkammern der einzelnen Bundesländer. Beratungsstellen zum barrierefreien Bauen, die u. a.. an Verbraucherzentralen angegliedert sind, informieren über Details.

Weiterführende Informationen:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen: www.bagso.de
  • Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. Bundesvereinigung: www.fgw-ev.de

Zu Hause wohnen

Viele ältere Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Nachfrage nach altengerechte Umgestaltung der eigenen Wohnung nimmt damit stetig zu. Da bei der Nutzung der eigenen Wohnung keine Hindernisse oder Barrieren im Wege stehen dürfen, bedint man sich beim Umbau der Wohnung an der DIN-Norm 18025 Teil 1 und Teil 2, in der die Standards des barrierefreien Bauens festgeschrieben worden sind. Sie enthält Empfehlungen zu den notwendigen Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen bei Zugang zur und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen. Durch die Anpassung der bestehenden Wohnungen an die Bedürfnisse älter oder behinderter Menschen kann eine selbständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben. Bei einer individuellen Wohnungsanpassung hilft die Wohnberatung weiter.

Weitere Informationen:

  • „Sicher leben auch im Alter. Sturzunfälle sind vermeidbar“  Dokument vorlesen

Betreutes Wohnen

Für die meisten Menschen ist es von Bedeutung, im Alter oder bei einer Behinderung so lange wie möglich in der eigenen Wohnung weiter wohnen zu können. Hier helfen insbesondere die ambulanten Pflegedienste. In den letzten Jahren hat sich das Spektrum der Wohnmöglichkeiten erheblich erweitert, wobei das Betreute Wohnen stark zugenommen hat.

Informationen zum Betreuten Wohnen

In den letzten Jahren haben sich neue Wohnformen entwickelt, wobei das sogenannte „Betreute Wohnen“ quantitativ stark zugenommen hat. Unter dem Begriff Betreutes Wohnen werden Wohnformen verstanden, in denen alte Menschen, psychisch Kranke, Menschen mit Behinderungen oder Jugendliche von Sozialarbeitern, Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften unterstützt werden. Ziel ist es, im Rahmen des betreuten Wohnens den Menschen mit Hilfebedarf eine weitestgehend selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.
Neben dem Wohnen in Familien-, Partner-, oder Singlewohnungen und in Wohngemein-schaften sind im Rahmend des Betreuten Wohnens in den letzten Jahren auch moderne Einrichtungen hinzu gekommen, in denen beispielsweise Apartments, bzw. abgeschlossene Wohnungen individuell eingerichtet werden können und in denen sich unter einem Dach auch Dienstleistungsangebote wie z. B. Friseur, Physiotherapie und Schwimmbad befinden. In Deutschland gibt es mittlerweile viele hundert betreuter Seniorenwohnanlagen.

Hilfe zum betreuten Wohnen als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft leisten finanziell bedürftigen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung die Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe (Rechtsgrundlage: § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX). Die Hilfemöglichkeiten sind vielfältiger Natur; sie reichen von Zuwendungen zur Unterstützung des Einzel- oder Paarwohnens in der eigenen Wohnung über Leistungen zum Wohnen in betreuten Wohnbemeinschaften bis hin zu Leistungen zum stationären Wohnen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Förderanträge können bei dem Sozialamt der Wohnortgemeinde gestellt werden.

Auskünfte über das Betreute Wohnen erteilen z. B. die Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe. In den Bundesländern Hessen und Sachsen auch der dortige Landeswohlfahrtsverband Hessen bzw. der kommunale Sozialverband Sachsen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Bau von Modellen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe, die in ihrer Architektur und ihrer Nutzungskonzeption überregional beispielgebend und übertragbar sind. Ziel der Bauprojekte ist es u. a., die Rahmenbedingungen für ein selbständiges Leben von Menschen mit Behinderung in innovativer Form zu verbessern. Insbesondere das Zusammenleben von älteren und jüngeren Menschen mit Behinderung bildet hierbei einen Schwerpunkt.

Weitere Informationen

Häusliche Pflege

Selbständigkeit und persönliche Zufriedenheit werden maßgeblich durch die eigene Wohnung und das Wohnumfeld mitbestimmt. Wenn das individuelle häusliche Wohnen im Alter, z. B. durch Mobilitätseinschränkungen oder durch eine Behinderung stark beeinträchtigt ist, gibt es ein breites Netz ambulanter Pflegedienste, die hier die notwendigen Unterstützungsleistungen erbringen, um das Wohnen in den eigenen vier Wänden möglichst lange aufrecht zu halten.

Abgesichert wird dies über die fünfte Säule der Sozialversicherung, der zum 01. Januar 1995 eingeführten Pflegeversicherung. Rund 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben seitdem einen Versicherungsschutz bei häuslicher – und seit dem 1. Juli 1996 auch bei stationärer – Pflege. Gut 2 Millionen Pflegebedürftige in unserem Land erhalten die Hilfe, die nötig ist, damit nicht nur sie, sondern auch ihre Familien nachhaltig entlastet werden. Für die häuslichen Pflegepersonen besteht auch ein besserer sozialer Schutz in der Renten- und Unfallversicherung. Aus der Pflegeversicherung werden als Sachleistung Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen erbracht oder es wird Pflegegeld bezahlt. Seit Juli 2006 werden auch die Leistungen bei stationärer erbracht. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 1550,- EUR monatlich.

 

Quelle: www.einfach-teilhaben.de