Behindertenbeauftragter muss aus der Behindertenbewegung kommen!
Alle fünf Jahre wieder der gleiche Ärger: Das Landesgleichberechti-gungsgesetz (LGBG) verlangt vom Senat, im Einvernehmen mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung einen Landesbehinderten-beauftragten zu berufen. Vorgeschlagen wird er von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung. Zwei Perioden hatten wir den mehr…